|
Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemein Das Rauchen
in den Stallungen und in der Reithalle ist untersagt. Das
eigenmächtige Betreten der Stallungen der Privatpferde ist nicht gestattet. Das Füttern
der Privatpferde ist nicht erlaubt. Eltern
haften für Ihre Kinder.
Der Aufenthalt in den
Stallungen und der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr. Reitstunden Reitstunden werden fest vereinbart. Bei Verhinderung wird die
Reitstunde abgesagt. Wir werden einen Ausweichtermin in derselben Woche
anbieten. Sofern der Termin nicht wahrgenommen werden kann, verfällt der
Anspruch auf die Reitstunde. Bei Erkrankungen der Pferde infolge Infektionen fällt der
Unterricht ersatzlos aus, wenn mehr als 1/3 der Pferde betroffen sind (z.B.
Herpes, Druse oder ähnliche anteckenden Erkrankungen) Von der Reitschule abgesagte Reitstunden werden nicht
berechnet. Bei längerer
Krankheit (mindestens 14 Tage) ruht der Vertrag. Ein entsprechendes ärztliches
Attest ist vorzulegen. Die Monatsbeträge sind auch in den Schulferien zu zahlen.
Bis auf 2 Wochen (Betriebsferien) in den Sommerferien findet der
Reitunterricht auch in den Ferien statt. Die
Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. I Das Reiten ohne Reitkappe in den Schulstunden
ist verboten.
Das Reiten in den
Schulstunden geschieht auf eigene Gefahr. Friedberg, den
28.11.2022
Elisa Abels
|
|